Das Verkehrszeichen 311-40 "Ortstafel, doppelseitig" bezeichnet den Beginn und gleichzeitig das Ende einer Ortschaft. Diese Verkehrsschilder sind zumeist an ein- und ausfallenden Straßen des Ortsgebietes aufgestellt. Die Rückseite (Ortsende) weist zudem häufig auf benachbarte Orte und deren Straßenentfernung hin. Darüber hinaus beginnen mit dem Ortseingangsschild Geschwindigkeitsbeschränkungen (innerhalb geschlossenener Ortschaften zumeist 50 km/h), die mit dem Ortsausgangsschild wieder aufgehoben werden. Die Größe des Verkehrszeichen ist abhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Für eine Geschwindigkeit bis 100 km/h wird eine Schildgröße von 600 mm x 900 mm und über 100 km/h eine Schildgröße von 840 mm x 1260 mm empfohlen. Hinweise für die Befestigung: Flachform: an Rohrpfosten (Ø 60 oder Ø 76 mm möglich) mittels feuerverzinkter Rohrschellen durch Verschraubung - separat zu bestellen (s. Zubehör & Montage) Alform: an Rohrpfosten (Ø 60 oder Ø 76 mm möglich) mittels Rohrschellen/Klemmschellen aus Aluminium - separat zu bestellen (s. Zubehör & Montage) Eigenschaften des Verkehrszeichen 311-40 entspricht der StVO Maße: 600x900mm, 840x1260mm Ausführung: Flachform, Rundform, Alform
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