+ 49 341 492603-0 (Mo-Fr 07:30 - 17:00 Uhr) | info@reflecto.de
persönliche Beratung

Halteverbot-Schilder nach StVO aus DIBONDtraffic

Die Haltverbot-Schilder sind aus DIBOND®traffic gefertigt, einem innovativem Bildträgermaterial, das besonders witterungsbeständig, leichtgewichtig und langlebig ist.
Zudem kann das Alu-Verbundmaterial zu 100% dem Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden, es ist komplett recyclebar.
Geschwindigkeitsschilder mit Bildträgermaterial DIBOND®traffic (durch das BMVI als gleichwertig zu Vollaluminium beurteilt) entsprechen der StVO und werden mit CE- und RAL-Gütezeichen geliefert.

Das Haltverbot gehört zu den Vorschriftzeichen (§ 41 Absatz 1 StvO, VzKat Teil 3).
Die StVO unterscheidet im Verkehrszeichenkatalog in:

Eingeschränktes Haltverbot - Zeichen 286
(umgangssprachlich auch als Parkverbot bezeichnet):

Das Zeichen besteht aus einem roten Kreis auf blauen Grund mit einem roten Balken. Im eingeschränkten Haltverbot darf das Fahrzeug nicht länger als 3 Minuten angehalten werden. Ausnahmen dieser Vorschrift bilden das Be- und Entladen bzw. das Ein- und Aussteigen, solange dieses ohne Verzögerungen durchgeführt wird.

Absolutes Haltverbot - Zeichen 283:

Das Zeichen ist ähnlich dem Zeichen 286, nur mit zwei sich kreuzenden roten Balken. Im absoluten Haltverbot darf das Fahrzeug nicht angehalten oder geparkt werden, außer es besteht ein echter Notfall. Die Haltverbotszone endet an der nächsten Kreuzung oder Einmündung in Fahrtrichtung.