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VZ 229-10 Taxenstand Anfang, Aufstellung rechts

Produktinformationen "VZ 229-10 Taxenstand Anfang, Aufstellung rechts"

Material: DIBOND®traffic 
Maße: 630 x 420 mm, 900 x 600 mm
Bauart: Flachform (3 mm), Alform
Reflexionsklasse: RA1, RA2, RA3
Verkehrszeichen-Nr.: 229-10 (Vorschriftzeichen, § 41 Absatz 1 StVO)
Schildform: Rechteck
Lieferumfang: ohne Befestigungsmaterial

Die Materialstärke von DIBONDtraffic kann bedingt durch den Herstellungsprozess variieren. Der Toleranzbereich liegt zwischen 2 mm bis 2,2 mm (Alform) und 3 mm bis 3,2 mm (Flachform).

Produkteigenschaften Verkehrszeichen Taxenstand VZ 229

  • Standardverkehrszeichen gemäß StVO
  • Lieferung mit CE- und RAL-Gütezeichen
  • Zertifizierte Gleichwertigkeit zu Vollaluminium durch das BMDV.

Das Aluverbund-Material DIBOND®traffic hat gegenüber Vollaluminium als Bildträgermaterial vorteilhafte Eigenschaften: Das Material ist leichtgewichtiger und überzeugt durch seine sehr hohe Biegefestigkeit, außerdem ist es zu 100 % recyclebar und kann komplett dem Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden.

Übersicht zur Auswahl der Verkehrszeichen-Größen

Die Auswahl der Größe des Verkehrszeichens ist abhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am Aufstellort:

 Größe des Verkehrsschildes630 x 420 mm
420 x 630 mm
Größe 1 = 70%
900 x 600 mm
600 x 900 mm
Größe 2 = 100%
1260 x 840 mm
840 x 1260 mm
Größe 3 = 140%
 Geschwindigkeit
 20 - 50 km/h 50 - 100 km/h über 100 km/h




Übersicht zur Auswahl der Reflexionsklasse

Das „Merkblatt für die Wahl der lichttechnischen Leistungsklasse von vertikalen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen“ (MLV) gibt Aufschluss über die richtige Auswahl der Leistungsklasse der Verkehrszeichenfolien: Welche Reflexionsklasse ist für welchen Aufstellungsort geeignet.
Die Verkehrszeichen sollen bei Dunkelheit unter allen Umfeldbedingungen gut erkennbar sein. In der DIN 67520 sind drei Reflexionsklassen für Verkehrszeichen mit verschiedenen Mindestrückstrahlwerten festgelegt, welche für die unterschiedlichen Aufstellorte geeignet sind.

 Reflexionsklasse  RA1  RA2  RA3
 Aufstellort, geeignet für:
  • Sonderwege
  • Betriebsgelände
  • Halteverbote
  • touristische Unterrichtungstafeln gemäß Zeichen 386 StVO und VwV-StVO zu Zeichen 386
  • städtische Bereiche mit geringer Umgebungshelligkeit
  • verkehrsberuhigte Zonen und Orte mit geringer Verkehrsdichte
  • Bundesstraßen
  • Landstraßen
  • städtische Bereiche
  • mittlere Umgebungs-helligkeit
  • Orte mit mittlerem Verkehrsvolumen
  • Autobahn
  • Orte mit hohem Verkehrsaufkommen
  • Überkopfschilder
  • Beschilderung auf der linken Fahrbahnseite
  • helle Umgebung mit vielen Lichtquellen (innerstädtisch z. B.)










Das Verkehrszeichen 229-10 weist Verkehrsteilnehmende darauf hin, dass auf Taxenständen nicht gehalten werden darf außer die für die Fahrgastbeförderung bereitgehalten Taxen.
Die Länge des Taxenstandes kann durch die Angabe der Zahl der vorgesehenen Taxen auf dem Schild gekennzeichnet werden oder durch eine Kennzeichnung am Anfang des Bereichs durch ein aufgestelltes Zeichen mit einem zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil und durch ein am Ende aufgestelltes Zeichen mit einem solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil.
Eine weitere Maßnahme ist das Halte- und Parkverbot durch eine Grenzmarkierung zu kennzeichnen.

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