+ 49 341 492603-0 (Mo-Fr 07:30 - 17:00 Uhr) | info@reflecto.de
persönliche Beratung

VZ 270.2 Ende einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone

Produktinformationen "VZ 270.2 Ende einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone"

Material: DIBOND®traffic 
Maße: 840 x 840 mm  
Reflexionsklasse: RA1, RA2, RA3
Bauart: Flachform (3 mm), Alform
Schildform: Quadrat
Verkehrszeichen-Nr.: 270.2 (nach § 41 Abs. 1 StVO, Vorschriftzeichen)
Lieferumfang: ohne Befestigungsmaterial

Die Materialstärke von DIBONDtraffic kann bedingt durch den Herstellungsprozess variieren. Der Toleranzbereich liegt zwischen 2 mm bis 2,2 mm (Alform) und 3 mm bis 3,2 mm (Flachform).

Produkteigenschaften Verkehrszeichen 270.2 Ende einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone (Umweltzone)

  • Standardverkehrszeichen gemäß StVO
  • Lieferung mit CE- und RAL-Gütezeichen
  • Zertifizierte Gleichwertigkeit zu Vollaluminium durch das BMDV.

Das Aluverbund-Material DIBOND®traffic hat gegenüber Vollaluminium als Bildträgermaterial vorteilhafte Eigenschaften:
Das Material ist leichtgewichtiger und überzeugt durch seine sehr hohe Biegefestigkeit, außerdem ist es zu 100 % recyclebar.

Übersicht zur Auswahl der Reflexionsklasse

Das „Merkblatt für die Wahl der lichttechnischen Leistungsklasse von vertikalen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen“ (MLV) gibt Aufschluss über die richtige Auswahl der Leistungsklasse der Verkehrszeichenfolien: Welche Reflexionsklasse ist für welchen Aufstellungsort geeignet.
Die Verkehrszeichen sollen bei Dunkelheit unter allen Umfeldbedingungen gut erkennbar sein.

In der DIN 67520 sind drei Reflexionsklassen für Verkehrszeichen mit verschiedenen Mindestrückstrahlwerten festgelegt, welche für die unterschiedlichen Aufstellorte geeignet sind.
 

 Reflexionsklasse  RA1  RA2  RA3
 Aufstellort, geeignet für:
  • Sonderwege
  • Betriebsgelände
  • Halteverbote
  • touristische Unterrichtungstafeln gemäß Zeichen 386 StVO und VwV-StVO zu Zeichen 386
  • städtische Bereiche mit geringer Umgebungshelligkeit
  • verkehrsberuhigte Zonen und Orte mit geringer Verkehrsdichte
  • Bundesstraßen
  • Landstraßen
  • städtische Bereiche
  • mittlere Umgebungs-helligkeit
  • Orte mit mittlerem Verkehrsvolumen
  • Autobahn
  • Orte mit hohem Verkehrsaufkommen
  • Überkopfschilder
  • Beschilderung auf der linken Fahrbahnseite
  • helle Umgebung mit vielen Lichtquellen (innerstädtisch z. B.)


0 von 0 Bewertungen

Bewerten Sie dieses Produkt!

Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit anderen Kunden.