Das Verkehrszeichen 274.1-52"Beginn einer Tempo 20-Zone" leitet einen verbindlichen Grenzwert für die Geschwindigkeit ein, den die Verkehrsteilnehmer innerhalb einer Zone nicht überschreiten dürften. Solche Tempolimits dürfen nur in Bereichen aufgestellt werden, die eine erkennbare städtebauliche Einheit bilden. Das Zeichen 274.1-52 markiert den Beginn einer solchen Zone. Hinweise für die Befestigung: Flachform: an Rohrpfosten (Ø 60 oder Ø 76 mm möglich) mittels feuerverzinkter Rohrschellen durch Verschraubung - separat zu bestellen (s. Zubehör & Montage) Alform: an Rohrpfosten (Ø 60 oder Ø 76 mm möglich) mittels Rohrschellen/Klemmschellen aus Aluminium - separat zu bestellen (s. Zubehör & Montage) Eigenschaften des Verkehrszeichen 274.1-52 entspricht der StVO Maße: 840mm x 840mm in folgenden Ausführung erhältlich: Flachform (2mm oder 3mm), Rundform, Alform Stichworte zu diesem Produkt: Zulässige Höchstgeschwindigkeit, erlaubte Höchstgeschwindigkeit, Tempolimit, Zone, Beginn, 274.1-52, Verkehrsschild, Verkehrszeichen, Verkehrsschilder
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