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VZ 274-5 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 5 km/h

Produktinformationen "VZ 274-5 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 5 km/h"

Material: DIBOND®traffic 
Maße: Ø 420 mm, Ø 600 mm, Ø 750 mm
Reflexionsklasse: RA1, RA2, RA3   
Bauart: Flachform (3 mm), Alform
Schildform: Ronde
Verkehrszeichen-Nr.: 274-5 (nach § 41 Abs. 1 StVO, Vorschriftzeichen)
Lieferumfang: ohne Befestigungsmaterial

Die Materialstärke von DIBONDtraffic kann bedingt durch den Herstellungsprozess variieren. Der Toleranzbereich liegt zwischen 2 mm bis 2,2 mm (Alform) und 3 mm bis 3,2 mm (Flachform).

Produkteigenschaften Verkehrszeichen Zulässige Höchstgeschwindigkeit 5 km/h 274-5

  • Standardverkehrszeichen gemäß StVO
  • Lieferung mit CE- und RAL-Gütezeichen
  • zertifizierte Gleichwertigkeit zu Vollaluminium durch das BMDV.

DIBOND®traffic hat gegenüber Vollaluminium als Bildträgermaterial vorteilhafte Eigenschaften:
Das Material ist leichtgewichtiger und überzeugt durch seine höhere Biegefestigkeit, außerdem ist es zu 100 % recyclebar.


Die Schilder in Flachform sind bombiert gefräst, d. h. die Kante ist abgerundet (nicht scharfkantig) zur Minimierung der Verletzungsgefahr.

Übersicht zur Auswahl der Verkehrszeichen-Größen

Die Auswahl der Größe des Verkehrszeichens ist abhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am Aufstellort:

 Größe des Verkehrsschildes Ø 420 mm
 Größe 1 = 70%
 Ø 600 mm
 Größe 2 = 100% 
 Ø 750 mm
 Größe 3 = 125% 
 Geschwindigkeit
 0-20 km/h 21-80 km/h über 80 km/h




Übersicht zur Auswahl der Reflexionsklasse

Das „Merkblatt für die Wahl der lichttechnischen Leistungsklasse von vertikalen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen“ (MLV) gibt Aufschluss über die richtige Auswahl der Leistungsklasse der Verkehrszeichenfolien: Welche Reflexionsklasse ist für welchen Aufstellungsort geeignet.
Die Verkehrszeichen sollen bei Dunkelheit unter allen Umfeldbedingungen gut erkennbar sein.

In der DIN 67520 sind drei Reflexionsklassen für Verkehrszeichen mit verschiedenen Mindestrückstrahlwerten festgelegt, welche für die unterschiedlichen Aufstellorte geeignet sind.
 

 Reflexionsklasse  RA1  RA2  RA3
 Aufstellort, geeignet für:
  • Sonderwege
  • Betriebsgelände
  • Halteverbote
  • touristische Unterrichtungstafeln gemäß Zeichen 386 StVO und VwV-StVO zu Zeichen 386
  • städtische Bereiche mit geringer Umgebungshelligkeit
  • verkehrsberuhigte Zonen und Orte mit geringer Verkehrsdichte
  • Bundesstraßen
  • Landstraßen
  • städtische Bereiche
  • mittlere Umgebungs-helligkeit
  • Orte mit mittlerem Verkehrsvolumen
  • Autobahn
  • Orte mit hohem Verkehrsaufkommen
  • Überkopfschilder
  • Beschilderung auf der linken Fahrbahnseite
  • helle Umgebung mit vielen Lichtquellen (innerstädtisch z. B.)










Das Verkehrszeichen 274-5 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 5 km/h gibt einen verbindlichen Grenzwert für die Geschwindigkeit vor, den die Verkehrsteilnehmenden nicht überschreiten dürfen. Tempolimits werden meist an Unfallschwerpunkten gesetzt, dienen aber auch dem Umweltschutz (Lärmschutz, Schadstoffreduzierung).

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Varianten ab 21,51 €*
Ab 63,87 €*
Beginn einer Tempo 10-Zone
Das Verkehrszeichen 274.1-52"Beginn einer Tempo 20-Zone" leitet einen verbindlichen Grenzwert für die Geschwindigkeit ein, den die Verkehrsteilnehmer innerhalb einer Zone nicht überschreiten dürften. Solche Tempolimits dürfen nur in Bereichen aufgestellt werden, die eine erkennbare städtebauliche Einheit bilden. Das Zeichen 274.1-52 markiert den Beginn einer solchen Zone. Hinweise für die Befestigung: Flachform: an Rohrpfosten (Ø 60 oder Ø 76 mm möglich) mittels feuerverzinkter Rohrschellen durch Verschraubung - separat zu bestellen (s. Zubehör & Montage) Alform: an Rohrpfosten (Ø 60 oder Ø 76 mm möglich) mittels Rohrschellen/Klemmschellen aus Aluminium - separat zu bestellen (s. Zubehör & Montage) Eigenschaften des Verkehrszeichen 274.1-52 entspricht der StVO Maße: 840mm x 840mm in folgenden Ausführung erhältlich: Flachform (2mm oder 3mm), Rundform, Alform Stichworte zu diesem Produkt: Zulässige Höchstgeschwindigkeit, erlaubte Höchstgeschwindigkeit, Tempolimit, Zone, Beginn, 274.1-52, Verkehrsschild, Verkehrszeichen, Verkehrsschilder

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