VZ 205 Vorfahrt gewähren

28,57 € *

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Produktnummer: 10814001-FL3-RA1-001
Produktinformationen "VZ 205 Vorfahrt gewähren"

Material: DIBOND®traffic 
Maße: 630 mm, 900 mm, 1260 mm 
Bauart: Flachform (3 mm), Alform
Reflexionsklasse: RA1, RA2, RA3
Verkehrszeichen-Nr.: 205 (Vorschriftzeichen, § 41 Absatz 1 StVO)
Schildform: Dreieck
Lieferumfang: ohne Befestigungsmaterial 

Produkteigenschaften Vorfahrt-Schild VZ 205

  • Standardverkehrszeichen gemäß StVO
  • Lieferung mit CE- und RAL-Gütezeichen
  • Zertifizierte Gleichwertigkeit zu Vollaluminium durch das BMDV.

Die Materialstärke von DIBONDtraffic kann bedingt durch den Herstellungsprozess variieren. Der Toleranzbereich liegt zwischen 2 mm bis 2,2 mm (Alform) und 3 mm bis 3,2 mm (Flachform).

Das Aluverbund-Material DIBOND®traffic hat gegenüber Vollaluminium als Bildträgermaterial vorteilhafte Eigenschaften: Das Material ist leichtgewichtiger und überzeugt durch seine sehr hohe Biegefestigkeit, außerdem ist es zu 100 % recyclebar und kann komplett dem Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden.

Übersicht zur Auswahl der Verkehrszeichen-Größen

Die Auswahl der Größe des Verkehrszeichens ist abhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am Aufstellort:

 Größe des Verkehrsschildes SL 630 mm
 Größe 1 = 70%
 SL 900 mm
 Größe 2 = 100% 
 SL 1260 mm
 Größe 3 = 140% 
 Geschwindigkeit
 20-50 km/h 50-100 km/h über 100 km/h




Übersicht zur Auswahl der Reflexionsklasse

Das „Merkblatt für die Wahl der lichttechnischen Leistungsklasse von vertikalen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen“ (MLV) gibt Aufschluss über die richtige Auswahl der Leistungsklasse der Verkehrszeichenfolien: Welche Reflexionsklasse ist für welchen Aufstellungsort geeignet.
Die Verkehrszeichen sollen bei Dunkelheit unter allen Umfeldbedingungen gut erkennbar sein. In der DIN 67520 sind drei Reflexionsklassen für Verkehrszeichen mit verschiedenen Mindestrückstrahlwerten festgelegt, welche für die unterschiedlichen Aufstellorte geeignet sind.

 Reflexionsklasse  RA1  RA2  RA3
 Aufstellort, geeignet für:
  • Sonderwege
  • Betriebsgelände
  • Halteverbote
  • touristische Unterrichtungstafeln gemäß Zeichen 386 StVO und VwV-StVO zu Zeichen 386
  • städtische Bereiche mit geringer Umgebungshelligkeit
  • verkehrsberuhigte Zonen und Orte mit geringer Verkehrsdichte
  • Bundesstraßen
  • Landstraßen
  • städtische Bereiche
  • mittlere Umgebungs-helligkeit
  • Orte mit mittlerem Verkehrsvolumen
  • Autobahn
  • Orte mit hohem Verkehrsaufkommen
  • Überkopfschilder
  • Beschilderung auf der linken Fahrbahnseite
  • helle Umgebung mit vielen Lichtquellen (innerstädtisch z. B.)


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