Anzahl | Stückpreis |
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Bis 2 |
47,90 €*
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Bis 4 |
43,11 €*
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Bis 9 |
40,71 €*
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Ab 10 |
38,32 €*
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Lieferzeit: bis 10 Tage
Material: DIBOND®traffic
Maße: Ø 420 mm, Ø 600 mm, Ø 750 mm
Reflexionsklasse: RA1, RA2, RA3
Bauart: Flachform (3 mm), Alform
Schildform: Ronde
Verkehrszeichen-Nr.: 208 (nach § 41 Abs. 1 StVO, Vorschriftzeichen)
Lieferumfang: ohne Befestigungsmaterial
Die Materialstärke von DIBONDtraffic kann bedingt durch den Herstellungsprozess variieren. Der Toleranzbereich liegt zwischen 2 mm bis 2,2 mm (Alform) und 3 mm bis 3,2 mm (Flachform).
Produkteigenschaften Verkehrszeichen Vorrang des Gegenverkehrs VZ 208
- Standardverkehrszeichen gemäß StVO
- Lieferung mit CE- und RAL-Gütezeichen
- Zertifizierte Gleichwertigkeit zu Vollaluminium durch das BMDV.
Das Aluverbund-Material DIBOND®traffic hat gegenüber Vollaluminium als Bildträgermaterial vorteilhafte Eigenschaften:
Das Material ist leichtgewichtiger und überzeugt durch seine sehr hohe Biegefestigkeit, außerdem ist es zu 100 % recyclebar.
Übersicht zur Auswahl der Verkehrszeichen-Größen
Die Auswahl der Größe des Verkehrszeichens ist abhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am Aufstellort:
Größe des Verkehrsschildes | Ø 420 mm Größe 1 = 70% | Ø 600 mm Größe 2 = 100% | Ø 750 mm Größe 3 = 125% |
Geschwindigkeit | 0-20 km/h | 21-80 km/h | über 80 km/h |
Übersicht zur Auswahl der Reflexionsklasse
Das „Merkblatt für die Wahl der lichttechnischen Leistungsklasse von vertikalen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen“ (MLV) gibt Aufschluss über die richtige Auswahl der Leistungsklasse der Verkehrszeichenfolien: Welche Reflexionsklasse ist für welchen Aufstellungsort geeignet.
Die Verkehrszeichen sollen bei Dunkelheit unter allen Umfeldbedingungen gut erkennbar sein.
In der DIN 67520 sind drei Reflexionsklassen für Verkehrszeichen mit verschiedenen Mindestrückstrahlwerten festgelegt, welche für die unterschiedlichen Aufstellorte geeignet sind.
Reflexionsklasse | RA1 | RA2 | RA3 |
Aufstellort, geeignet für: |
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Das Verkehrszeichen 208 steht vor einer verengten Fahrbahn und weist Verkehrsteilnehmende darauf hin, dass nicht genügend Raum vorhanden ist um sie mehrspurig befahren zu können. Welcher Fahrtrichtung die Vorfahrt zu gewähren ist von den örtlichen Gegebenheiten und der Verkehrsmenge abhängig. Zusätzlich muss die wartepflichtige Person ein entgegenkommendes Fahrzeug durchfahren lassen, wenn dieses eher an der Engstelle ist oder zu schnell an diese heranfährt (BayObLG VRS 26, 315).
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