VZ 307 Ende der Vorfahrtstraße

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Produktnummer: 10814006-FL3-RA1-007
Produktinformationen "VZ 307 Ende der Vorfahrtstraße"

Material: DIBOND®traffic 
Maße: 420 x 420 mm, 600 x 600 mm, 840 x 840 mm
Bauart: Flachform (3 mm), Alform  
Reflexionsklasse: RA1, RA2, RA3
Verkehrszeichen-Nr.: 307 (Richtzeichen, § 42 Absatz 2 StVO)
Schildform: Quadrat
Lieferumfang: ohne Befestigungsmaterial 

Die Materialstärke von DIBONDtraffic kann bedingt durch den Herstellungsprozess variieren. Der Toleranzbereich liegt zwischen 2 mm bis 2,2 mm (Alform) und 3 mm bis 3,2 mm (Flachform).

Produkteigenschaften Verkehrszeichen Ende der Vorfahrtstraße VZ 307

  • Standardverkehrszeichen gemäß StVO
  • Lieferung mit CE- und RAL-Gütezeichen
  • Zertifizierte Gleichwertigkeit zu Vollaluminium durch das BMDV.

Das Aluverbundmaterial DIBOND®traffic hat gegenüber Vollaluminium als Bildträgermaterial vorteilhafte Eigenschaften:
Das Material ist leichtgewichtiger und überzeugt durch seine sehr hohe Biegefestigkeit, außerdem ist es zu 100 % recyclebar und kann komplett dem Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden.

Übersicht zur Auswahl der Verkehrszeichen-Größen

Die Auswahl der Größe des Verkehrszeichens ist abhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am Aufstellort:

 Größe des Verkehrsschildes 420 x 420 mm
Größe 1 = 70%
 600 x 600 mm
 Größe 2 = 100% 
 840 x 840 mm
 Größe 3 = 140% 
 Geschwindigkeit
 20-50 km/h 50-100 km/h über 100 km/h




Übersicht zur Auswahl der Reflexionsklasse

Das „Merkblatt für die Wahl der lichttechnischen Leistungsklasse von vertikalen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen“ (MLV) gibt Aufschluss über die richtige Auswahl der Leistungsklasse der Verkehrszeichenfolien: Welche Reflexionsklasse ist für welchen Aufstellungsort geeignet.
Die Verkehrszeichen sollen bei Dunkelheit unter allen Umfeldbedingungen gut erkennbar sein. In der DIN 67520 sind drei Reflexionsklassen für Verkehrszeichen mit verschiedenen Mindestrückstrahlwerten festgelegt, welche für die unterschiedlichen Aufstellorte geeignet sind.

 Reflexionsklasse  RA1  RA2  RA3
 Aufstellort, geeignet für:
  • Sonderwege
  • Betriebsgelände
  • Halteverbote
  • touristische Unterrichtungstafeln gemäß Zeichen 386 StVO und VwV-StVO zu Zeichen 386
  • städtische Bereiche mit geringer Umgebungshelligkeit
  • verkehrsberuhigte Zonen und Orte mit geringer Verkehrsdichte
  • Bundesstraßen
  • Landstraßen
  • städtische Bereiche
  • mittlere Umgebungs-helligkeit
  • Orte mit mittlerem Verkehrsvolumen
  • Autobahn
  • Orte mit hohem Verkehrsaufkommen
  • Überkopfschilder
  • Beschilderung auf der linken Fahrbahnseite
  • helle Umgebung mit vielen Lichtquellen (innerstädtisch z. B.)










Das Verkehrszeichen 307 "Ende der Vorfahrtstraße" zeigt Verkehrsteilnehmenden, dass Vorfahrtstraße hier endet. Wird eine weiterführende Vorfahrtstraße an einer Kreuzung oder Einmündung durch Zeichen 205 "Vorfahrt gewähren" oder 206 "Halt, Vorfahrt gewähren" unterbrochen, darf das Zeichen 307 nicht aufgestellt werden.

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