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VZ 286-20 Eingeschränktes Haltverbot, Ende, Aufstellung rechts

Produktinformationen "VZ 286-20 Eingeschränktes Haltverbot, Ende, Aufstellung rechts"

Maße: Ø 420 mm, Ø 600 mm, Ø 750 mm
Bauart: Flachform (3 mm), Alform
Reflexionsklasse: RA1, RA2, RA3
Verkehrszeichen-Nr.: 286-20 (Vorschriftzeichen, § 41 Absatz 1 StVO)
Schildform: Ronde
Material: DIBOND®traffic 
Lieferumfang: ohne Befestigungsmaterial
Hersteller: reflecto

Produkteigenschaften Verkehrszeichen Eingeschränktes Haltverbot, Ende, Aufstellung rechts VZ 286-20

  • Standardverkehrszeichen gemäß StVO
  • Lieferung mit CE- und RAL-Gütezeichen
  • Zertifizierte Gleichwertigkeit zu Vollaluminium durch das BMVI.

DIBOND®traffic hat gegenüber Vollaluminium als Bildträgermaterial vorteilhafte Eigenschaften:
Das Material ist leichtgewichtiger und überzeugt durch seine sehr hohe Biegefestigkeit, außerdem ist es zu 100 % recyclebar.

Übersicht zur Auswahl der Verkehrszeichen-Größen

Die Auswahl der Größe des Verkehrszeichens ist abhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am Aufstellort:

 Größe des Verkehrsschildes Ø 420 mm
 Größe 1 = 70%
 Ø 600 mm
 Größe 2 = 100% 
 Ø 780 mm
 Größe 3 = 125% 
 Geschwindigkeit
 0-20 km/h 21-80 km/h über 80 km/h




Übersicht zur Auswahl der Reflexionsklasse

Das „Merkblatt für die Wahl der lichttechnischen Leistungsklasse von vertikalen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen“ (MLV) gibt Aufschluss über die richtige Auswahl der Leistungsklasse der Verkehrszeichenfolien: Welche Reflexionsklasse ist für welchen Aufstellungsort geeignet.
Die Verkehrszeichen sollen bei Dunkelheit unter allen Umfeldbedingungen gut erkennbar sein. In der DIN 67520 sind drei Reflexionsklassen für Verkehrszeichen mit verschiedenen Mindestrückstrahlwerten festgelegt, welche für die unterschiedlichen Aufstellorte geeignet sind.

 Reflexionsklasse  RA1  RA2  RA3
 Aufstellort, geeignet für:
  • Sonderwege
  • Betriebsgelände
  • Halteverbote
  • touristische Unterrichtungstafeln gemäß Zeichen 386 StVO und VwV-StVO zu Zeichen 386
  • städtische Bereiche mit geringer Umgebungshelligkeit
  • verkehrsberuhigte Zonen und Orte mit geringer Verkehrsdichte
  • Bundesstraßen
  • Landstraßen
  • städtische Bereiche
  • mittlere Umgebungs-helligkeit
  • Orte mit mittlerem Verkehrsvolumen
  • Autobahn
  • Orte mit hohem Verkehrsaufkommen
  • Überkopfschilder
  • Beschilderung auf der linken Fahrbahnseite
  • helle Umgebung mit vielen Lichtquellen (innerstädtisch z. B.)










Das Verkehrszeichen 286-20 "Eingeschränktes Halteverbot, Ende, Aufstellung rechts" weist Verkehrsteilnehmende darauf hin, dass nicht länger als 3 Minuten auf der Fahrbahn gehalten werden darf, außer zum Ein- oder Aussteigen bzw. zum Be- oder Entladen. Das Zeichen 283-20 kennzeichnet das Ende des Halteverbots als Aufhebung für Verkehrszeichen 283-10. Es gilt nur auf der Straßenseite auf der das Zeichen angebracht ist und bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung.

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