Anzahl | Stückpreis |
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Bis 2 |
26,89 €*
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Bis 4 |
24,20 €*
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Bis 9 |
22,86 €*
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Ab 10 |
21,51 €*
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Lieferzeit: bis 10 Tage
Maße: Ø 420 mm, Ø 600 mm, Ø 750 mm
Reflexionsklasse: RA1, RA2, RA3
Bauart: Flachform (3 mm), Alform
Schildform: Ronde
Verkehrszeichen-Nr.: 274-90 (nach § 41 Abs. 1 StVO, Vorschriftzeichen)
Material: DIBOND®traffic
Lieferumfang: ohne Befestigungsmaterial
Hersteller: reflecto
Produkteigenschaften Verkehrszeichen Zulässige Höchstgeschwindigkeit 90 km/h 274-90
- Standardverkehrszeichen gemäß StVO
- Lieferung mit CE- und RAL-Gütezeichen
- zertifizierte Gleichwertigkeit zu Vollaluminium durch das BMVI.
Das Aluverbund-Material DIBOND®traffic hat gegenüber Vollaluminium als Bildträgermaterial vorteilhafte Eigenschaften:
Das Material ist leichtgewichtiger und überzeugt durch seine sehr hohe Biegefestigkeit, außerdem ist es zu 100 % recyclebar.
Die Schilder in Flachform sind bombiert gefräst, d. h. die Kante ist abgerundet (nicht scharfkantig) zur Minimierung der Verletzungsgefahr.
Übersicht zur Auswahl der Verkehrszeichen-Größen
Die Auswahl der Größe des Verkehrszeichens ist abhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am Aufstellort:
Größe des Verkehrsschildes | Ø 420 mm Größe 1 = 70% | Ø 600 mm Größe 2 = 100% | Ø 750 mm Größe 3 = 125% |
Geschwindigkeit | 0-20 km/h | 21-80 km/h | über 80 km/h |
Übersicht zur Auswahl der Reflexionsklasse
Das „Merkblatt für die Wahl der lichttechnischen Leistungsklasse von vertikalen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen“ (MLV) gibt Aufschluss über die richtige Auswahl der Leistungsklasse der Verkehrszeichenfolien: Welche Reflexionsklasse ist für welchen Aufstellungsort geeignet.
Die Verkehrszeichen sollen bei Dunkelheit unter allen Umfeldbedingungen gut erkennbar sein.
In der DIN 67520 sind drei Reflexionsklassen für Verkehrszeichen mit verschiedenen Mindestrückstrahlwerten festgelegt, welche für die unterschiedlichen Aufstellorte geeignet sind.
Reflexionsklasse | RA1 | RA2 | RA3 |
Aufstellort, geeignet für: |
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Das Verkehrszeichen 274-90 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 90 km/h gibt einen verbindlichen Grenzwert für die Geschwindigkeit vor, den die Verkehrsteilnehmenden nicht überschreiten dürfen. Tempolimits werden meist an Unfallschwerpunkten gesetzt, dienen aber auch dem Umweltschutz (Lärmschutz, Schadstoffreduzierung).
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