VZ 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art

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Produktnummer: 10806001-FL3-RA2-005
Produktinformationen "VZ 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art"

Material: DIBOND®traffic 
Maße: Ø 420 mm, Ø 600 mm, Ø 750 mm  
Bauart: Flachform (3 mm), Alform
Reflexionsklasse: RA1, RA2, RA3
Verkehrszeichen-Nr.: 250 (Vorschriftzeichen, § 41 Absatz 1 StVO)
Schildform: Ronde 
Lieferumfang: ohne Befestigungsmaterial

Produkteigenschaften Verkehrszeichen Verbot für Fahrzeuge aller Art VZ 250

  • Standardverkehrszeichen gemäß StVO
  • Lieferung mit CE- und RAL-Gütezeichen
  • Zertifizierte Gleichwertigkeit zu Vollaluminium durch das BMDV.

DIBOND®traffic hat gegenüber Vollaluminium als Bildträgermaterial vorteilhafte Eigenschaften: Das Material ist leichtgewichtiger und überzeugt durch seine sehr hohe Biegefestigkeit, außerdem ist es zu 100 % recyclebar und kann komplett dem Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden. Das Material DIBOND®traffic ist durch das BMDV als gleichwertig zu Vollaluminium eingestuft.

Übersicht zur Auswahl der Verkehrszeichen-Größen

Die Auswahl der Größe des Verkehrszeichens ist abhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am Aufstellort:

 Größe des Verkehrsschildes Ø 420 mm
 Größe 1 = 70%
 Ø 600 mm
 Größe 2 = 100% 
 Ø 780 mm
 Größe 3 = 125% 
 Geschwindigkeit
 0-20 km/h 21-80 km/h über 80 km/h




Übersicht zur Auswahl der Reflexionsklasse

Das „Merkblatt für die Wahl der lichttechnischen Leistungsklasse von vertikalen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen“ (MLV) gibt Aufschluss über die richtige Auswahl der Leistungsklasse der Verkehrszeichenfolien: Welche Reflexionsklasse ist für welchen Aufstellungsort geeignet.
Die Verkehrszeichen sollen bei Dunkelheit unter allen Umfeldbedingungen gut erkennbar sein. In der DIN 67520 sind drei Reflexionsklassen für Verkehrszeichen mit verschiedenen Mindestrückstrahlwerten festgelegt, welche für die unterschiedlichen Aufstellorte geeignet sind.

 Reflexionsklasse  RA1  RA2  RA3
 Aufstellort, geeignet für:
  • Sonderwege
  • Betriebsgelände
  • Halteverbote
  • touristische Unterrichtungstafeln gemäß Zeichen 386 StVO und VwV-StVO zu Zeichen 386
  • städtische Bereiche mit geringer Umgebungshelligkeit
  • verkehrsberuhigte Zonen und Orte mit geringer Verkehrsdichte
  • Bundesstraßen
  • Landstraßen
  • städtische Bereiche
  • mittlere Umgebungs-helligkeit
  • Orte mit mittlerem Verkehrsvolumen
  • Autobahn
  • Orte mit hohem Verkehrsaufkommen
  • Überkopfschilder
  • Beschilderung auf der linken Fahrbahnseite
  • helle Umgebung mit vielen Lichtquellen (innerstädtisch z. B.)


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