VZ 277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t

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Produktnummer: 10806025-FL3-RA1-004
Produktinformationen "VZ 277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t"

Maße: Ø 420 mm, Ø 600 mm, Ø 750 mm
Reflexionsklasse: RA1, RA2, RA3
Bauart: Flachform (3 mm), Alform
Schildform: Ronde
Verkehrszeichen-Nr.: 277 (nach § 41 Abs. 1 StVO, Vorschriftzeichen)
Material: DIBOND®traffic 
Materialstärke: 2 mm
Lieferumfang: ohne Befestigungsmaterial
Hersteller: reflecto

Produkteigenschaften Verkehrszeichen 277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t

  • Standardverkehrszeichen gemäß StVO
  • Lieferung mit CE- und RAL-Gütezeichen
  • Zertifizierte Gleichwertigkeit zu Vollaluminium durch das BMVI.

Das Aluverbund-Material DIBOND®traffic hat gegenüber Vollaluminium als Bildträgermaterial vorteilhafte Eigenschaften:
Das Material ist leichtgewichtiger und überzeugt durch seine sehr hohe Biegefestigkeit, außerdem ist es zu 100 % recyclebar.

Übersicht zur Auswahl der Verkehrszeichen-Größen

Die Auswahl der Größe des Verkehrszeichens ist abhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am Aufstellort:

 Größe des Verkehrsschildes Ø 420 mm
 Größe 1 = 70%
 Ø 600 mm
 Größe 2 = 100% 
 Ø 750 mm
 Größe 3 = 125% 
 Geschwindigkeit
 0-20 km/h 21-80 km/h über 80 km/h




Übersicht zur Auswahl der Reflexionsklasse

Das „Merkblatt für die Wahl der lichttechnischen Leistungsklasse von vertikalen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen“ (MLV) gibt Aufschluss über die richtige Auswahl der Leistungsklasse der Verkehrszeichenfolien: Welche Reflexionsklasse ist für welchen Aufstellungsort geeignet.
Die Verkehrszeichen sollen bei Dunkelheit unter allen Umfeldbedingungen gut erkennbar sein.

In der DIN 67520 sind drei Reflexionsklassen für Verkehrszeichen mit verschiedenen Mindestrückstrahlwerten festgelegt, welche für die unterschiedlichen Aufstellorte geeignet sind.
 

 Reflexionsklasse  RA1  RA2  RA3
 Aufstellort, geeignet für:
  • Sonderwege
  • Betriebsgelände
  • Halteverbote
  • touristische Unterrichtungstafeln gemäß Zeichen 386 StVO und VwV-StVO zu Zeichen 386
  • städtische Bereiche mit geringer Umgebungshelligkeit
  • verkehrsberuhigte Zonen und Orte mit geringer Verkehrsdichte
  • Bundesstraßen
  • Landstraßen
  • städtische Bereiche
  • mittlere Umgebungs-helligkeit
  • Orte mit mittlerem Verkehrsvolumen
  • Autobahn
  • Orte mit hohem Verkehrsaufkommen
  • Überkopfschilder
  • Beschilderung auf der linken Fahrbahnseite
  • helle Umgebung mit vielen Lichtquellen (innerstädtisch z. B.)


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