Anzahl | Stückpreis |
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Bis 2 |
26,89 €*
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Bis 4 |
24,20 €*
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Bis 9 |
22,86 €*
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Ab 10 |
21,51 €*
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Lieferzeit: bis 10 Tage
Maße: Ø 420 mm, Ø 600 mm, Ø 750 mm
Bauart: randprofilverstärkt
Reflexionsklasse: RA1, RA2, RA3
Verkehrszeichen-Nr.: 283-31 (Vorschriftzeichen, § 41 Absatz 1 StVO)
Schildform: Ronde
Material: DIBOND®traffic
Materialstärke: 2 mm
Lieferumfang: ohne Befestigungsmaterial
Hersteller: reflecto
Produkteigenschaften Absolutes Haltverbot, Mitte, Auffstellung links VZ 283-31
- Standardverkehrszeichen gemäß StVO
- Lieferung mit CE- und RAL-Gütezeichen
- Zertifizierte Gleichwertigkeit zu Vollaluminium durch das BMVI.
DIBOND®traffic hat gegenüber Vollaluminium als Bildträgermaterial vorteilhafte Eigenschaften:
Das Material ist leichtgewichtiger und überzeugt durch seine sehr hohe Biegefestigkeit, außerdem ist es zu 100 % recyclebar.
Übersicht zur Auswahl der Verkehrszeichen-Größen
Die Auswahl der Größe des Verkehrszeichens ist abhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am Aufstellort:
Größe des Verkehrsschildes | Ø 420 mm Größe 1 = 70% | Ø 600 mm Größe 2 = 100% | Ø 780 mm Größe 3 = 125% |
Geschwindigkeit | 0-20 km/h | 21-80 km/h | über 80 km/h |
Übersicht zur Auswahl der Reflexionsklasse
Das „Merkblatt für die Wahl der lichttechnischen Leistungsklasse von vertikalen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen“ (MLV) gibt Aufschluss über die richtige Auswahl der Leistungsklasse der Verkehrszeichenfolien: Welche Reflexionsklasse ist für welchen Aufstellungsort geeignet.
Die Verkehrszeichen sollen bei Dunkelheit unter allen Umfeldbedingungen gut erkennbar sein. In der DIN 67520 sind drei Reflexionsklassen für Verkehrszeichen mit verschiedenen Mindestrückstrahlwerten festgelegt, welche für die unterschiedlichen Aufstellorte geeignet sind.
Reflexionsklasse | RA1 | RA2 | RA3 |
Aufstellort, geeignet für: |
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Das Verkehrszeichen 283-31 "Absolutes Halteverbot, Mitte, Aufstellung links" weist Verkehrsteilnehmende darauf hin, dass ein Halten auf der Fahrbahn verboten ist. Das Zeichen 283-31 kennzeichnet die Mitte des Halteverbots bis zur Aufhebung
Es gilt nur auf der Straßenseite auf der das Zeichen angebracht ist und bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung.
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