VZ 274.1-20 Beginn einer Tempo 20-Zone

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Produktnummer: 10808005-FL3-RA1-008
Produktinformationen "VZ 274.1-20 Beginn einer Tempo 20-Zone"

Material: DIBOND®traffic 
Maße: 600 x 600 mm, 840 x 840 mm
Bauart: Flachform (3 mm), Alform
Reflexionsklasse: RA1, RA2, RA3
Verkehrszeichen-Nr.: 274.1-20 (Vorschriftzeichen, § 41 Absatz 1 StVO)
Schildform: Quadrat
Lieferumfang: ohne Befestigungsmaterial

Die Materialstärke von DIBONDtraffic kann bedingt durch den Herstellungsprozess variieren. Der Toleranzbereich liegt zwischen 2 mm bis 2,2 mm (Alform) und 3 mm bis 3,2 mm (Flachform).

Produkteigenschaften Verkehrszeichen Beginn einer Tempo 20-Zone VZ 274.1-20

  • Standardverkehrszeichen gemäß StVO
  • Lieferung mit CE- und RAL-Gütezeichen
  • Zertifizierte Gleichwertigkeit zu Vollaluminium durch das BMDV.

Das Aluverbund-Material DIBOND®traffic hat gegenüber Vollaluminium als Bildträgermaterial vorteilhafte Eigenschaften:
Das Material ist leichtgewichtiger und überzeugt durch seine sehr hohe Biegefestigkeit, außerdem ist es zu 100 % recyclebar und kann komplett dem Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden.

Übersicht zur Auswahl der Reflexionsklasse

Das „Merkblatt für die Wahl der lichttechnischen Leistungsklasse von vertikalen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen“ (MLV) gibt Aufschluss über die richtige Auswahl der Leistungsklasse der Verkehrszeichenfolien: Welche Reflexionsklasse ist für welchen Aufstellungsort geeignet.
Die Verkehrszeichen sollen bei Dunkelheit unter allen Umfeldbedingungen gut erkennbar sein. In der DIN 67520 sind drei Reflexionsklassen für Verkehrszeichen mit verschiedenen Mindestrückstrahlwerten festgelegt, welche für die unterschiedlichen Aufstellorte geeignet sind.

 Reflexionsklasse  RA1  RA2  RA3
 Aufstellort, geeignet für:
  • Sonderwege
  • Betriebsgelände
  • Halteverbote
  • touristische Unterrichtungstafeln gemäß Zeichen 386 StVO und VwV-StVO zu Zeichen 386
  • städtische Bereiche mit geringer Umgebungshelligkeit
  • verkehrsberuhigte Zonen und Orte mit geringer Verkehrsdichte
  • Bundesstraßen
  • Landstraßen
  • städtische Bereiche
  • mittlere Umgebungs-helligkeit
  • Orte mit mittlerem Verkehrsvolumen
  • Autobahn
  • Orte mit hohem Verkehrsaufkommen
  • Überkopfschilder
  • Beschilderung auf der linken Fahrbahnseite
  • helle Umgebung mit vielen Lichtquellen (innerstädtisch z. B.)










Das Verkehrszeichen 274.1-51"Beginn einer Tempo 20-Zone" leitet einen verbindlichen Grenzwert für die Geschwindigkeit ein, den die Verkehrsteilnehmer innerhalb einer Zone nicht überschreiten dürften.
Solche Tempolimits dürfen nur in Bereichen aufgestellt werden, die eine erkennbare städtebauliche Einheit bilden. Das Zeichen 274.1-51 markiert den Beginn einer solchen Zone.

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