VZ 259 Verbot für Fußgänger
 
                                                26,89 €
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Produktinformationen "VZ 259 Verbot für Fußgänger"
Material: DIBOND®traffic 
Maße: Ø 420 mm, Ø 600 mm 
Reflexionsklasse: RA1, RA2, RA3 
Bauart: Flachform (3mm), Alform 
Schildform: Ronde 
Verkehrszeichen-Nr.: 259 (nach § 41 Abs. 1 StVO, Vorschriftzeichen) 
Lieferumfang: ohne Befestigungsmaterial 
Die Materialstärke von DIBONDtraffic kann bedingt durch den Herstellungsprozess variieren. Der Toleranzbereich liegt zwischen 2 mm bis 2,2 mm (Alform) und 3 mm bis 3,2 mm (Flachform).
Produkteigenschaften Verkehrszeichen 259 Verbot für Fußgänger
- Standardverkehrszeichen gemäß StVO
- Lieferung mit CE- und RAL-Gütezeichen
- Zertifizierte Gleichwertigkeit zu Vollaluminium durch das BMDV.
Das Aluverbund-Material DIBOND®traffic hat gegenüber Vollaluminium als Bildträgermaterial vorteilhafte Eigenschaften:
Das Material ist leichtgewichtiger und überzeugt durch seine sehr hohe Biegefestigkeit, außerdem ist es zu 100 % recyclebar.
Übersicht zur Auswahl der Verkehrszeichen-Größen
Die Auswahl der Größe des Verkehrszeichens ist abhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am Aufstellort:
| Größe des Verkehrsschildes | Ø 420 mm Größe 1 = 70% | Ø 600 mm Größe 2 = 100% | Ø 750 mm Größe 3 = 125% | 
| Geschwindigkeit | 0-20 km/h | 21-80 km/h | über 80 km/h | 
Übersicht zur Auswahl der Reflexionsklasse
Das „Merkblatt für die Wahl der lichttechnischen Leistungsklasse von vertikalen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen“ (MLV) gibt Aufschluss über die richtige Auswahl der Leistungsklasse der Verkehrszeichenfolien: Welche Reflexionsklasse ist für welchen Aufstellungsort geeignet.
Die Verkehrszeichen sollen bei Dunkelheit unter allen Umfeldbedingungen gut erkennbar sein.
In der DIN 67520 sind drei Reflexionsklassen für Verkehrszeichen mit verschiedenen Mindestrückstrahlwerten festgelegt, welche für die unterschiedlichen Aufstellorte geeignet sind.
 
| Reflexionsklasse | RA1 | RA2 | RA3 | 
| Aufstellort, geeignet für: | 
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